Was ist ein Rückstau?

Ein Rückstau entsteht, wenn die öffentliche Kanalisation mehr Wasser ableiten soll, als sie fassen kann – typischerweise bei Starkregen. Das überschüssige Abwasser sucht sich dann den Weg des geringsten Widerstands, und der führt leider oft über die Hausanschlussleitung zurück in tiefer gelegene Räume: in den Keller, ins Souterrain, manchmal sogar in ebenerdige Bäder. Die sogenannte Rückstauebene ist dabei die Höhe, bis zu der das Abwasser ansteigen kann – in den meisten Städten ist das die Straßenoberkante vor dem Haus. Alles, was darunter liegt, ist theoretisch rückstaugefährdet. Viele Hausbesitzer merken erst, wenn es zu spät ist: Wasser tritt aus Bodenabläufen, Duschen im Keller oder Gäste-WCs. Der Schaden: oft fünfstellig, weil Estrich, Dämmung und Gerätschaften durchnässt sind.

Die Rechtslage: Pflicht zur Rückstausicherung

Was die wenigsten wissen: In fast allen deutschen Gemeinden gibt es eine Entwässerungssatzung, die vorschreibt, dass der Hausbesitzer selbst für den Schutz seines Gebäudes unterhalb der Rückstauebene zu sorgen hat. Konkret bedeutet das: Wer einen Keller mit Bodenablauf oder Sanitärobjekten hat, muss eine funktionsfähige Rückstausicherung installieren und regelmäßig warten. Tut er das nicht, kann er bei einem Schaden leer ausgehen – denn die Versicherung wird das als grobe Fahrlässigkeit werten, und die Kommune kann die Haftung für Schäden durch kommunalen Rückstau ablehnen. Die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde finden Sie meist online auf der Gemeindewebsite. Es lohnt sich dringend, einen Blick hineinzuwerfen, bevor Sie mit dem Schaden auf dem Badezimmerboden stehen.

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Wann haftet die Kommune?

Die Gemeinde haftet nur in sehr engen Grenzen. Verantwortlich ist sie, wenn der Kanal falsch dimensioniert wurde, wenn er nachweislich schlecht gewartet war oder wenn eine bekannte Engstelle nicht behoben wurde. In der Praxis ist das selten nachweisbar. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt: Ein statistisch zu erwartendes Starkregenereignis liegt im 'allgemeinen Lebensrisiko' des Hausbesitzers, sofern er selbst die Pflicht zur Rückstausicherung nicht erfüllt hat. Das bedeutet: Wer seinen Keller nicht sichert und dann vom Jahrhundertregen getroffen wird, bleibt in den meisten Fällen auf dem Schaden sitzen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei einem massiven baulichen Fehler der Kommune – haben Gerichte anders entschieden.

Versicherung: Was wirklich zahlt

Die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt Leitungswasserschäden ab – also den klassischen Rohrbruch im Haus. Rückstau aus der Kanalisation ist davon NICHT automatisch umfasst. Sie brauchen zwingend eine Elementarschadenversicherung oder speziell den Zusatzbaustein 'Rückstauschäden'. Das ist einer der meist übersehenen Versicherungsbausteine überhaupt. Selbst wenn Sie den Baustein haben, prüft die Versicherung bei einem Schaden genau, ob Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben: War eine Rückstausicherung vorhanden? Wurde sie gewartet? Gibt es eine Dokumentation? Fehlt das, kann die Leistung gekürzt oder komplett verweigert werden. Unser dringender Rat: Prüfen Sie heute, ob Ihre Police Rückstauschäden einschließt – das ist eine der günstigsten und sinnvollsten Ergänzungen überhaupt.

So schützen Sie sich technisch

Die zuverlässigste Lösung ist eine Abwasserhebeanlage unterhalb der Rückstauebene: Sie pumpt das Abwasser aktiv in den Kanal und verhindert so mechanisch, dass überhaupt etwas zurückfließen kann. Das ist die Lösung der Wahl, wenn regelmäßig Abwasser anfällt (Keller-WC, Keller-Dusche, Waschmaschine im Keller). Alternativ gibt es Rückstauklappen, die bei Rückstau automatisch schließen. Sie sind deutlich günstiger, müssen aber regelmäßig gewartet werden, weil sie durch Ablagerungen verkleben können. Nicht alle Rückstauklappen sind für alle Anwendungen zugelassen – für fäkalienhaltiges Abwasser gelten strengere Normen (DIN EN 13564 Typ 3). Lassen Sie Einbau und Wartung am besten vom Fachbetrieb durchführen und dokumentieren Sie jede Prüfung – das ist später Ihr Beweis gegenüber der Versicherung.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich als Hausbesitzer zur Rückstausicherung verpflichtet? expand_more
Ja, in fast allen Gemeinden. Die Entwässerungssatzung schreibt vor, dass Räume unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau gesichert sein müssen.
Wie oft muss eine Rückstauklappe gewartet werden? expand_more
Mindestens einmal jährlich, bei stark beanspruchten Anlagen halbjährlich. Die Wartung sollte dokumentiert werden – schriftlich oder digital.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung Rückstauschäden? expand_more
Nur mit Zusatzbaustein Elementarschaden oder explizit 'Rückstau'. Ohne diesen Baustein trägt die Versicherung bei Rückstau nichts.
Kann die Kommune für Rückstau haftbar gemacht werden? expand_more
Nur in Ausnahmefällen (grobe Planungsfehler, bekannte Engstellen). Bei üblichen Starkregenereignissen haftet in der Regel der Hausbesitzer.
Was kostet eine Rückstausicherung? expand_more
Eine einfache Rückstauklappe gibt es ab 300 Euro plus Einbau. Eine komplette Abwasserhebeanlage liegt zwischen 2.000 und 5.000 Euro inklusive Montage. Im Schadensfall rechnet sich die Investition schnell.
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