Sofortmaßnahmen im akuten Fall

Bei einem akuten Rohrbruch zählt jede Minute. Schritt eins: Hauptwasserhahn zudrehen. Jedes Haus hat einen zentralen Absperrhahn, meist im Keller oder im Hauswirtschaftsraum – finden Sie ihn JETZT, nicht erst im Ernstfall. Schritt zwei: Strom im betroffenen Bereich abstellen, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Elektrogeräten gelangt ist. Schritt drei: Das austretende Wasser mit Handtüchern, Eimern oder einem Nasssauger so weit wie möglich aufnehmen. Schritt vier: Werte und Wertsachen retten, Möbel hochstellen. Schritt fünf: Fotos und Videos machen, mit deutlich sichtbarem Datum und Uhrzeit (das Smartphone macht das automatisch). Schritt sechs: Versicherung anrufen und Schaden melden – viele Versicherungen haben einen 24-Stunden-Notruf. Schritt sieben: Notdienst für die Sanierung rufen. Nur so halten Sie die Schadenssumme klein und haben später eine belastbare Dokumentation für die Regulierung.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Police bei einem Rohrbruch, sofern Sie Eigentümer sind. Sie zahlt die Kosten für: Reparatur der defekten Leitung (Materialkosten, Ausbau, Einbau), Sanierung der beschädigten Bausubstanz (Estrich, Putz, Tapete, Parkett), Trocknung (oft wochenlang, mit hohen Energiekosten), Schimmelbeseitigung (wenn zeitnah gemeldet), und Folgeschäden am Gebäude selbst. Wichtig: Die Versicherung deckt bestimmungsgemäß ausgetretenes Leitungswasser – also Frischwasser oder Warmwasser aus installierten Leitungen innerhalb des Gebäudes. Abwasser zählt oft nur mit entsprechendem Zusatzbaustein. Auch nicht mitversichert sind Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation – dafür brauchen Sie eine separate Elementar- oder Rückstauversicherung. Lesen Sie Ihre Police genau: Manche Tarife haben eine maximale Deckungssumme für Leitungswasserschäden (oft unkritisch, gelegentlich aber zu knapp). Als Vermieter sollten Sie immer auf eine unbegrenzte Deckung achten.

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Hausratversicherung

Während die Gebäudeversicherung die Substanz abdeckt, ist die Hausratversicherung für alles Bewegliche zuständig: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher. Bei einem Rohrbruch ist das oft die größere Schadenssumme, vor allem wenn Wasser über mehrere Stunden unbemerkt ausgetreten ist und in Räume gelaufen ist, in denen viel steht. Auch hier: Leitungswasser ist der Standardfall, Rückstau und Überschwemmung brauchen Zusatzbausteine. Wichtig für Mieter: Der Vermieter zahlt (über seine Gebäudeversicherung) nie Ihr Hausrat. Wer als Mieter keine Hausratversicherung hat und dann überschwemmt wird, trägt den Schaden selbst. Eine Hausratversicherung kostet meist 50-150 Euro im Jahr – eine der günstigsten und sinnvollsten Versicherungen überhaupt für alle, die mehr als ein paar Möbel besitzen.

Privathaftpflicht und Mieter

Wenn durch den Rohrbruch ein Schaden bei Dritten entsteht – also etwa Wasser in die Wohnung unter Ihnen läuft und dort Möbel ruiniert – kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie zahlt, wenn Sie als Verursacher haftbar sind, also etwa bei einer nicht gewarteten Anlage oder einem vergessenen laufenden Wasserhahn. Achtung: Für rein technische Ursachen (alter Rohrbruch ohne eigenes Verschulden) sind Sie meist nicht haftbar – das zahlt die Gebäudeversicherung des Gebäudes. Als Mieter gilt: Ihre persönliche Haftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen gegen Sie, nicht aber vor dem Verlust des eigenen Hausrats. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig. Idealer Rundum-Schutz ist also: Hausrat + Privathaftpflicht + bei Eigentümern zusätzlich Wohngebäude + Elementarschaden.

Dokumentationspflichten

Ohne Dokumentation keine Erstattung – das ist die harte Realität bei Versicherungen. Sie müssen nachweisen können: Was ist wann passiert? Welcher Schaden ist genau entstanden? Was haben Sie unternommen, um den Schaden zu begrenzen? Ein guter Leitfaden: Erstens Fotos und Videos vom Schaden direkt nach Entdeckung, mit Datum und Uhrzeit. Zweitens schriftliche Schadensmeldung per E-Mail oder Online-Formular (nicht nur per Telefon) innerhalb der in der Police genannten Frist (meist 3-7 Tage). Drittens: Kostenvoranschläge und später Rechnungen von Sanierungsbetrieben aufheben. Viertens: Kommunikation mit der Versicherung schriftlich führen – wer was wann gesagt hat. Fünftens: Bei größeren Schäden einen Gutachter einschalten (entweder vom Versicherer oder einen unabhängigen auf eigene Kosten). Je sauberer die Dokumentation, desto reibungsloser die Regulierung.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich zu spät melde? expand_more
Versicherungen verlangen in der Regel eine Meldung innerhalb weniger Tage. Wer später meldet, kann eine Leistungskürzung oder Ablehnung riskieren – vor allem, wenn der Schaden durch die verzögerte Meldung größer geworden ist.
Muss ich den vorgeschlagenen Sanierer der Versicherung nehmen? expand_more
Nein, aber es gibt Ausnahmen: Wenn die Versicherung einen Rahmenvertragspartner vorschlägt und Sie einen anderen wählen, kann sie die Erstattung auf den günstigeren Preis beschränken. Im Zweifel vorher abklären.
Was ist mit Schimmel nach dem Rohrbruch? expand_more
Wenn Schimmel durch den Schaden entsteht und Sie zeitnah gemeldet haben, wird die Beseitigung meist mitübernommen. Wartet man zu lange (Wochen oder Monate), kann die Versicherung den Schaden als 'nicht ursächlich' einstufen und verweigern.
Bin ich als Vermieter für Mieterschäden haftbar? expand_more
Nur bei nachgewiesenem Verschulden (z.B. bekannter Schadensfall, keine Reparatur). Bei plötzlichem, unvorhersehbarem Rohrbruch haftet meist die Gebäudeversicherung, nicht Sie persönlich.
Was passiert mit dem ruinierten Parkett? expand_more
Die Versicherung zahlt die Neuverlegung zu Zeitwert oder Neuwert (je nach Tarif). Bei hochwertigen oder antiken Belägen eventuell nur anteilig – in diesem Fall lohnt sich ein eigenes Gutachten.
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Über die Redaktion

Redaktion Rohrreiniger Sofort

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